Paul Metzger, Präsident des Fußball-Zweitligisten Karlsruher SC, favorisiert weiterhin eine außerordentliche Einigung im Streit mit Rechtehändler Michael Kölmel. Derweil könnte der Rechtsstreit jedoch auch ganz anders ausgehen.
Die für den 20. November sowie den 4. Dezember dieses Jahres vorgesehenen Gerichtstermine zwischen Sportrechtehändler Michael Kölmel und dem Karlsruher SC vor dem Landgericht Karlsruhe wurden vergangene Woche auf den 5. und 12. Februar 2010 verlegt. Ebenfalls mit einem späteren Termin versehen: Der für den 26. November vorgesehene Berufungstermin vor dem Oberlandesgericht, der nun am 15. Januar 2010 ebenfalls in Karlsruhe durchgeführt werden soll. Trotz Einwände Kölmels gab das Gericht damit dem KSC-Antrags auf Verschiebung des Gerichtstermins statt.
Vereinfacht geht es bei der Auseinandersetzung darum: Den KSC und Michael Kölmel verbindet seit 2000 ein Vertragsverhältnis. Der ehemalige Chef der Kinowelt AG hatte den im Jahr 2000 mit 7,2 Millionen D-Mark verschuldeten KSC mit einer Summe von 15 Millionen D-Mark aus einem finanziellen Engpass geholfen. Im Gegenzug wurde Kölmels damaliger Firma Sportwelt auf unbefristete Zeit vertraglich 15 Prozent der Medieneinnahmen des KSC garantiert. Aus diesem „Endloskontrakt“ will der badische Verein nun jedoch aussteigen und pocht auf eine außergerichtliche Einigung: „Ich hoffe, dass die Gespräche mit Herrn Kölmel weitergeführt werden können. Wir haben uns zuletzt abseits der Gerichtssäle ein großes Stück aufeinander zu bewegt. Es wäre aus unserer Sicht mehr als begrüßenswert, wenn wir dies erfolgreich zu Ende führen könnten“, so KSC-Präsident Paul Metzger.
Doch der Gang vor Gericht ist nur aufgeschoben, vorerst nicht endgültig aufgehoben. Trotzdem dürfte man im Wildpark zunächst einmal durchgeatmet haben. Die neuen Termine verschaffen dem KSC nämlich Zeit, „um ohne Druck die vielschichtige Problemstellung zu sondieren und das nach wie vor verfolgte Ziel, einen möglichst tragfähigen Vergleich mit MK Medien, zu erreichen“, heißt es in einer Meldung des Vereins.
Finale Trennung eventuell erst 2019
Zu Inhalten eines Vergleichs wollte sich Metzger auf Nachfrage nicht äußern. Wie SPONSORs jedoch erfuhr, könnte die Rechnung des KSC wie folgt aussehen: Der Verein überweist eine einmalige Fixsumme in Höhe von sieben Millionen Euro sofort an Kölmel. Außerdem bekäme der Kinowelt-Begründer bis 2019 nur noch 10 anstatt bisher 15 Prozent der Fernseheinnahmen des Vereins. Bei einer Mischkalkulation über fünf Jahre Bundesliga und fünf Jahre 2. Liga dürfte der Verein in den kommenden zehn Jahren daher insgesamt 6,5 Millionen Euro an Kölmel überweisen.
Das ist jedoch nicht alles: Entschließt sich der Clubs 2019 dann final aus dem Kontrakt auszusteigen, wäre eine weitere Zahlung in Höhe von 7,7 Millionen Euro fällig. Dies entspräche in etwa der Einlage Kölmels, die zu Beginn des Vertragsverhältnis 2000 bei 15 Millionen DM lag. Addiert man also die einmalige Fixzahlung, die jährlichen Abgaben der Fernseheinnahmen und die Rückzahlung der Kölmel-Einlage, so kommt man am Ende auf eine Summe von knapp über 20 Millionen Euro.
Ende des Vertrages auf einen Schlag
Indes könnte das Gericht den Kölmel-Vertrag möglicherweise bereits mit einer Entscheidung ad acta legen. Dabei geht es nämlich um die Frage: Hat Kölmels neue Firma MK Medien die KSC-Medienrechte im Zuge der Insolvenz der einstigen Kölmel-Firma Kinowelt AG – die Muttergesellschaft der Sportwelt – rechtmäßig übernommen? Oder hätten die Rechte eigentlich in die Insolvenzmasse der ehemaligen Kinowelt AG respektive der Tochtergesellschaft Sportwelt fallen müssen? Fällt ein Gerichtsentscheid pro KSC aus, so hätte der Verein möglicherweise seine wertvollen Medienrechte wieder auf einen Schlag zurück und damit einen Teil seiner Sorgen los.