Hintergründe +++ wirtschaftliche Zusammenhänge +++ Sportmanagement +++ Sportmarketing +++ Sponsoring +++ Verbände
Freitag, 18. Dezember 2009
HanseMerkur erringt Etappensieg gegen DFL
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist mit einer Markenrechtsklage gegen die HanseMerkur Versicherung in zweiter Instanz gescheitert. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
Der Ligaverband sah seine Markenrechte in einem Werbespot des Versicherers verletzt. In dem 20-Sekünder überreicht der Nationalspieler Mario Gomez Zuschauern eine Meisterschale, die der offiziellen Bundesliga-Trophäe zwar ähnlich sieht, jedoch mit der Aufschrift „Riester-Meister“ versehen ist. Die DFL warf HanseMerkur in diesem Zusammenhang „Ambush-Marketing“ vor.
Das Oberlandesgericht München (OLG) wies die Klage der DFL ab, da eine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Trophäen nicht gegeben sei und gab der HanseMerkur im Berufungsverfahren ohne Einschränkungen recht. In erster Instanz hatte das Landgericht München am 2. April 2009 noch zugunsten der DFL entschieden und der HanseMerkur die Nutzung der „Meisterschale“ für ihr Riesterprodukt untersagt.
Mit dem Urteilsspruch ist die juristische Auseinandersetzung noch nicht beendet. In letzter Instanz muss nun der BGH ein Urteil fällen. Laut Rechtsanwalt Thomas Summerer von CMS Hasche Sigle kann dies noch sechs bis zwölf Monate dauern. Der Ausgang des Verfahrens sei offen. Mindestens bis zum finalen Urteilsspruch darf die HanseMerkur ihre Kampagne weiter platzieren.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen