Die Teilnahme des 1899-Mäzens Dietmar Hopp an den Gesprächen sei ausdrücklich im Auftrag der Geschäftsführung sowie in Absprache mit dem Mehrheitsgesellschafter TSG 1899 Hoffenheim e.V. und dem Beirat erfolgt. Damit liege kein Verstoß gegen die Satzung des Ligaverbands vor. Die DFL hatte den Transfer unter die Lupe genommen, da es Anzeichen für einen Verstoß gegen die 50+1-Regel gab, wonach die Vereinsführung über die sportlichen Belange zu entscheiden habe und nicht ein Investor oder Mäzen.
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